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Channel: Mutantenstadl
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Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

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Der Hans-Peter Friedrich nähme es mit der Verfassung nicht so genau, sagt man mir, und das wäre schlimm, weil das Grundgesetz doch dazu da sei, uns vor Übergriffen der Staatsmacht zu schützen, sagt man mir. Aber immer wenn ich ins Grundgesetz gucke, fällt mir auf, dass ich in meinem Hinterkopf wohl nur eine Sonntagsfassung abgespeichert hatte, und dass von dem, was ich so für selbstverständliche Grundrechte halte, bei genauem Hinsehen — entweder schon durch Einschränkungen im Text oder spätestens in der praktischen Auslegung — gar nicht so viel übrig bleibt.

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Außer wenn Polizisten schlechte Laune haben oder wenn die körperliche Unversehrtheit von Kindern die religiösen Gefühle von Erwachsenen verletzt. (Art. 2)

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, wenn er sich die Abmahnungen leisten kann. (Art. 5)

Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Aber eine Anmeldung muss schon sein, sonst kommt der Staatsschutz und fragt nach der politischen Gesinnung. Und was genau eine "Waffe" ist, bestimmen Polizisten mit schlechter Laune flexibel vor Ort, darunter können an einem Regentag auch schon mal Regenschirme fallen. (Art. 8)

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich, außer wenn das der Staatsmacht gerade nicht in den Kram passt und dann erfährt das auch im Nachhinein keiner. (Art. 10)

Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. Oder beim Empfang von Transferleistungen. (Art. 12)

Die Wohnung ist unverletzlich.— Von den Vätern des Grundgesetzes ist zu diesem Artikel das folgende Zitat überliefert: "Da mussten wir selbst lachen." (Art. 13)

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Aber nur, wenn sie es schaffen, auf dem Landweg nach Deutschland zu kommen, ohne vorher ein anderes EU-Land oder die Schweiz zu betreten. (Art. 16a)

Die Grundrechte sind Schönwetterrechte. Manche sind nur Worthülsen, andere gelten genau so lange, bis man sie in Anspruch nehmen will. Aber sie stehen auf dem Papier und das allein genügt wohl schon, damit wir uns zusammen mit den USA in die Reihe der Rechtsstaaten einreihen und uns absetzen können von Unrechtsstaaten, die alle ihre Bürger ausspionieren; Millionen in Gefängnisse sperren; sogar Foltergefängnisse betreiben, deren Insassen keinerlei Recht auf ein ordentliches Verfahren haben und auch inhaftiert bleiben, wenn sie nachweislich unschuldig sind; oder in denen der Machthaber Untertanen ohne jede Gerichtsverhandlung zum Tode verurteilen kann.

Hmmm. Okay, das waren wohl schlechte Beispiele. Aber ihr wisst schon, Unrechtsstaaten halt. Wie die DDR.

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